Welche Bedingungen sollte ein öffentlicher Spielplatz erfüllen? Alles über Vorschriften und Normen.

Die europäischen Normen für Spielplätze sind EN 1176 und EN 1177, ihre polnischen Entsprechungen sind PN-EN 1176 und PN-EN 1177. Sie wurden erstmals 1998 veröffentlicht und basieren weitgehend auf den britischen und deutschen Normen. Die EN 1176 besteht aus neun Teilen. Sie gilt für alle Spielplätze und die Geräte auf diesen Spielplätzen sowie für andere Elemente, die nicht zum Spielen verwendet werden.  

Im Gegensatz dazu gilt die EN 1177 für alle Oberflächen, die Stürze beim Spielen auf einem Spielplatz abfedern.  

Die Prämisse der Normen ist ein sicherer Spielplatz und die Sicherheit der Kinder, die ihn benutzen. Im Folgenden werden die in den Normen enthaltenen genauen Anforderungen an Spielplätze und die Richtlinien für die Beschaffenheit von Spielplatzoberflächen dargestellt. Unserer Meinung nach sollte der Bau von Spielplätzen für die öffentliche Nutzung mit der Kenntnis dieser Vorschriften beginnen. Dies kommt sowohl den Spielplatznutzern als auch den Spielplatzverwaltern und Bauherren zugute.

Spielplatzgestaltung - was beinhalten die Normen EN 1176 und EN 1177?

Der vollständige Geltungsbereich der EN 1176 umfasst die folgenden Teile:

  • EN 1176-1:2017-12 Spielplatzgeräte und -beläge. Teil 1: Allgemeine Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren.
  • EN 1176-2+AC:2020-01 Spielplatzgeräte und -beläge. Teil 2: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Schaukeln.
  • EN 1176-3:2017-12 Spielplatzgeräte und -beläge. Teil 3: Zusätzliche detaillierte Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren für Rutschen.
  • EN 1176-4+AC:2019-03 Spielplatzgeräte und -beläge. Teil 4: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Achterbahnen.
  • EN 1176-5:2020-03 Spielplatzgeräte und -beläge. Teil 5: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Kreisverkehre.
  • EN 1176-6+AC:2019-03 Spielplatzgeräte und -beläge. Teil 6: Zusätzliche detaillierte Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren für Schaukelgeräte.
  • EN 1176-7:2020-09 Spielplatzgeräte und -beläge. Teil 7: Leitfaden für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb.
  • EN 1176-10:2009 Spielplatzgeräte und -beläge. Teil 10: Zusätzliche Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren für vollständig geschlossene Spielgeräte.
  • EN 1176-11:2014-11 Spielplatzgeräte und -beläge. Teil 11: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für das räumliche Netz.

Was jedoch die Prüfmethode für Oberflächen betrifft, so sind alle Fragen in diesem Bereich in der Norm EN 1177+AC:2019-04 "Stoßabsorbierende Spielplatzoberflächen. Verfahren zur Bestimmung der Stoßdämpfung".

Detaillierte Empfehlungen zu den Anforderungen und Sicherheitsvorschriften gemäß EN 1176 

Die folgenden allgemeinen Hinweise zu den Sicherheitsanforderungen gelten für alle Geräte auf einem öffentlichen Spielplatz. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Liste nicht vollständig ist, und es wird empfohlen, den gesamten Inhalt der Norm zu lesen, um ein vollständigeres Bild zu erhalten. Darüber hinaus ist zu beachten, dass es für einzelne Spielplatzgeräte (z. B. Schaukeln, Rutschen, Karussells) - zusätzlich zu den unten aufgeführten - weitere, spezifischere Anforderungen an die Sicherheit auf Spielplätzen gibt, die in speziellen Abschnitten der Norm aufgeführt sind.

Allgemeine Sicherheitsanforderungen und Normen

  • Multifunktionale Geräte (z. B. Schaukeln und Karussells) sollten unter Berücksichtigung aller angebotenen Funktionen auf ihre Sicherheit überprüft werden. 
  • Die Größe der Geräte und der Schwierigkeitsgrad des Spiels sollten dem Alter der Kinder, die sie benutzen werden, angepasst sein. 
  • Die mit den Geräten verbundenen Risiken sollten immer offensichtlich und leicht zu erkennen sein. 
  • Wasser (Regen) sollte sich nicht auf dem Gerät ansammeln, es sei denn, die Konstruktion des Geräts sieht dies vor.
  • Die Geräte müssen für Erwachsene zugänglich sein.
  • Geschlossene Anlagen, wie z. B. Tunnel, die länger als 2 m sind, sollten mindestens zwei Eingänge haben, um eine Evakuierung zu ermöglichen.
  • Der Spielplatz muss mit einer Tafel versehen sein, auf der die für die Instandhaltung des Geländes verantwortliche Person angegeben ist. Es ist auch ratsam, die Adresse des Spielplatzes und die Telefonnummern der Notdienste anzugeben. In der Nähe des Spielplatzes sollte sich eine Telefonzelle befinden, um den Notruf zu erleichtern.
  • In den Belag eingebaute Geräte müssen vom Hersteller mit einer sichtbaren Bodenmarkierung versehen werden, die die Überprüfung der Stabilität des Geräts und die ordnungsgemäße Instandhaltung des Belags erleichtert.
  • Jedes Gerät sollte mit dem Namen und der Adresse des Herstellers, der Seriennummer sowie dem Datum und der Nummer der Norm, die seine Konformität festlegt, gekennzeichnet sein.

Schutz vor Störeinflüssen und Stößen

  • Bei der Auswahl von Materialien und Ausrüstungsgegenständen sollte die Möglichkeit berücksichtigt werden, dass sich deren Größe, Form oder Position während des Gebrauchs verändern kann.
  • V-förmige, nach unten gerichtete Öffnungen mit einem Winkel von weniger als 60° sollten vermieden werden. 
  • Die Tunnel müssen die Anforderungen von Abschnitt 4.2.7.4 der Norm EN 1176-1 erfüllen, um zu verhindern, dass das Kind eingeklemmt wird. 
  • Öffnungen, die sich mehr als 600 mm über dem Boden befinden (einschließlich Spielplatzzäune) und für Kinder leicht zugänglich sind, können die in der Norm festgelegten Prüfungen nicht bestehen.
  • V-förmige Öffnungen im oder unmittelbar vor dem freien Bereich (z. B. beim Schwingen) sollten so gestaltet sein, dass Haare oder Kleidung nicht eingeklemmt werden können.
  • Die vorstehenden Teile des Geräts müssen so beschaffen sein, dass sie nicht zum Einklemmen von Haaren oder Kleidung führen.
  • Rutschen, Feuerwehrrutschen und Schutzdächer, die für die Benutzer zugänglich sind, müssen die Prüfungen zum Einklemmen der Kleidung gemäß EN 1176-1 bestehen.
  • Die Oberfläche, auf der die Kinder gehen oder laufen, darf keine Lücken von mehr als 30 mm aufweisen, die den Fuß einklemmen könnten (außer auf Oberflächen, die in einem Winkel von mehr als 45° geneigt sind). 
  • Löcher, die ihre Form oder Größe während des Spiels verändern können, müssen einen Mindestdurchmesser von 12 mm haben, damit die Finger nicht eingeklemmt werden können.
  • Lücken im freien Raum oder Öffnungen, deren untere Grenze mehr als 1 m über dem Boden liegt, sollten einen Durchmesser von weniger als 9 mm oder mehr als 23 mm haben.
  • An einem Ende befestigte Seile dürfen keine Schlaufen bilden, in denen sich der Benutzer verfangen könnte.
  • An beiden Enden befestigte Seile dürfen keine Schlaufen bilden, die die entsprechenden Prüfungen mit Prüfspitzen nicht bestehen.
  • Seile, die mit anderen Geräten verbunden sind, dürfen keine Gefahr des Einklemmens darstellen. 
  • - Zwischen beweglichen Teilen des Geräts oder zwischen festen und beweglichen Teilen müssen ausreichende Abstände eingehalten werden, um Quetschungen von Fingern oder Gliedmaßen zu vermeiden.
  • Geräte, die die Wucht eines Sturzes erhöhen (z. B. Schaukeln, Rutschen, Karussells), müssen zusätzliche Sicherheitsanforderungen erfüllen.
  • Gegenstände mit einem Gewicht von mehr als 25 kg, die über den Benutzern hängen, müssen mindestens 40 cm über der Oberfläche und mindestens 23 cm von anderen Geräten (außer Schaukeln) entfernt aufgehängt werden.
  • Die Abstände in den Brücken zwischen starr befestigten und beweglichen Teilen sollten auch beim Schwenken nie weniger als 23 cm betragen.

Schutz vor Stürzen bei Spielplatzarbeiten

  • Wenn möglich, sollten die Geräte mit Handläufen und Haltegriffen ausgestattet sein.
  • Geländer an Podesten und Rampen sollten vom niedrigsten Punkt aus beginnen.
  • Bis zu einer Höhe von 60 cm über dem Boden sind keine Barrieren oder Schutzvorrichtungen erforderlich.
  • Geräte, die höher als 60 cm sind, sollten mit Geländern und sturzdämpfenden Spielflächen ausgestattet sein.
  • Bei einer Fallhöhe von weniger als 1 m ist ein Geländer nicht erforderlich, aber ein geeigneter Untergrund ist ein Muss. 
  • Bei Absturzhöhen von 1 bis 2 Metern sind Leitplanken und eine sichere Oberfläche erforderlich.
  • Für Geräte mit einer Fallhöhe von mehr als 2 Metern sind Barrieren und eine stoßdämpfende Oberfläche erforderlich.
  • Die Handläufe müssen in einer Höhe von 60-85 cm angebracht werden und sollten einen Durchmesser von 60 mm nicht überschreiten.
  • Der Bahnsteig sollte, außer am Eingang, von Schilden umgeben sein, und die Breite der Eingänge sollte 50 cm nicht überschreiten.
  • Barrieren an Geräten, die für Kinder zugänglich sind, sollten sich mindestens 70 cm über der Oberfläche befinden und die gesamte Plattform umschließen, außer am Eingang.
  • Verwenden Sie keine waagerechten Latten, die als Treppenstufen verwendet werden können.
  • Gegenstände zum Greifen sollten einen Durchmesser von 16 mm bis 45 mm haben und solche, die nicht zum Abstützen des Körpers bestimmt sind, sollten einen Durchmesser von 60 mm nicht überschreiten.
  • Leitern und Tritte sollten stabil sein, einen gleichmäßigen Abstand zueinander haben und eben sein. 
  • Treppen bis zu einer Höhe von 1 m können mit Schutzvorrichtungen anstelle von Barrieren ausgestattet werden, wobei der Raum unter der Schutzvorrichtung weniger als 60 cm betragen sollte.
  • Treppen mit einer Höhe von mehr als 2 m sollten mit einem Zwischenpodest ausgestattet sein, um einen sicheren Übergang zu ermöglichen.
  • Abhänge sollten eine konstante Neigung von bis zu 38° haben und mit Geländern, Handläufen oder Schutzvorrichtungen versehen sein.
  • Die an einem Ende befestigten Seile sollten einen Durchmesser von 25-45 mm und die an beiden Enden befestigten Seile einen Durchmesser von 16-45 mm haben.
  • Lose Beläge sollten aufgefüllt werden, wobei auf Vertiefungen in stark beanspruchten Bereichen zu achten ist.
  • Beschädigte Kunststoffoberflächen müssen sofort repariert werden.   

Schutz vor Kollisionen - passive Sicherheit auf Spielplätzen

  • Der freie Bereich (der Raum, den das Kind beim Spielen einnimmt) sollte sich nicht mit anderen Zonen oder dem Fallbereich überschneiden.
  • Auf der freien Fläche dürfen sich keine Hindernisse befinden, gegen die das Kind stoßen kann, aber Gegenstände, die den Benutzer anheben, sind erlaubt.
  • Die Wege dürfen nicht durch eine unbebaute Fläche führen.
  • 1-2 m lange Tragseile müssen 600 mm von anderen Geräten entfernt sein, 900 mm von schwankenden Geräten (einschließlich anderer Seile). 2-4 m lange Seile sollten mindestens 1 m von anderen Ausrüstungen entfernt sein.
  • Die freie Fallhöhe darf 3 m nicht überschreiten.
  • Im Fallbereich dürfen sich keine Hindernisse befinden (mit einigen Ausnahmen).
  • Plattformen mit einer Höhe von mehr als 1 m müssen im Fallbereich eine sichere Oberfläche aufweisen.
  • Harte Oberflächen können nur für Stürze bis zu 600 mm verwendet werden, für höhere Geräte ist eine dämpfende Oberfläche erforderlich.
  • Eine Rasenfläche ist auf Spielplätzen bis zu einer Fallhöhe von 1 m zulässig.
  • Balancer (über 25 kg) müssen in einer Höhe von mindestens 400 mm, mit einer Bewegungseinschränkung von 100 mm und einem Mindestabstand von 230 mm zu den Stützelementen aufgestellt werden.

Schutz vor unzureichender Ausführung oder Baumängeln. 

  • Die für den Bau verwendeten Materialien müssen den Normen entsprechen und witterungsbeständig sein.
  • Die Oberflächen der Geräte dürfen keine Giftstoffe abgeben.
  • Reflektierende Materialien sollten nicht auf Gehwegen verwendet werden.
  • Es ist notwendig, die Bauvorschriften einzuhalten.
  • Holzelemente sollten vor Fäulnis geschützt werden. Nur Holz, das nicht bricht oder abbröckelt, ist akzeptabel.
  • Metallteile müssen mit ungiftigen Korrosionsschutzbeschichtungen gegen Korrosion geschützt werden.
  • Laminierte Kunststoffe in Objektträgern sollten in geeigneter Weise vorgespannt werden, um den Kontakt mit Glasfasern nach dem Gebrauch zu verhindern.
  • Gefährliche Stoffe wie Asbest, Blei, Formaldehyd, Schmierstoffe, Teer, Karbolineum und Polybiphenylchlorid sind nicht zugelassen.
  • Alle Materialien im Gerät dürfen nicht abblättern oder abplatzen.
  • Hervorstehende Nägel, Nieten, Schrauben, Muttern, scharfe Enden von Drähten oder Seilen sind nicht zulässig. Raue Oberflächen dürfen nicht gefährlich sein.
  • Ecken und Kanten müssen mit einem Mindestradius von 3 mm abgerundet sein.
  • Verbindungen müssen gegen Lösen und Lockern gesichert werden, z. B. durch Austrocknen der Holzteile.
  • Komponenten, die sich schnell abnutzen, sollten leicht zu ersetzen und vor Selbstausbau geschützt sein.
  • Stahlseile dürfen nicht unter Spannung stehen und müssen vor Korrosion geschützt werden.
  • Die Ketten müssen den Anforderungen der ISO-Norm 1834 entsprechen, mit einer maximalen Lochgröße von 8,6 mm, mit Ausnahme der Verbinder, bei denen die Löcher zwischen 8,6 mm und 12 mm groß sein können.
  • Die Fundamente müssen den Anforderungen der EN 1176-1 entsprechen, einschließlich einer angemessenen Sockelhöhe (zwischen 200 mm und 400 mm unter der Spielfläche).

So enthält die Norm Anforderungen zum Schutz von Kindern vor Gefahren, die sie bei der bestimmungsgemäßen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Benutzung von Spielplatzgeräten nicht vorhersehen können.

Haftung des Spielplatzeigentümers, -verwalters und -unternehmers bei Nichteinhaltung der Normen

Eine wichtige Annahme ist, dass die Standards ein Werkzeug für Spielplatzbetreiber sind, um Regeln für sicheres Spielen für Kinder aufzustellen, und nicht als eine Liste von Verboten angesehen werden sollten, was Kinder nicht tun dürfen. Die Anwendung der Norm entbindet den Spielplatzbetreiber jedoch nicht von der ständigen Sorge um die Sicherheit und die Minimierung der mit der Nutzung des Spielplatzes verbundenen Risiken.

Die Nichteinhaltung der Norm EN 1176 hat schwerwiegende rechtliche Folgen, die sowohl eine zivil- als auch eine strafrechtliche Haftung umfassen können. Im Folgenden sind die wichtigsten rechtlichen Konsequenzen aufgeführt, die Spielplatzbesitzer und Unternehmen betreffen können, die an der Herstellung, Installation oder Wartung von Geräten beteiligt sind.

Zivilrechtliche Haftung

Entschädigung bei Unfällen: Bei einem Unfall mit einem Gerät, das nicht der Norm EN 1176 entspricht, können die verletzte Person (z. B. ein Kind) oder ihre Erziehungsberechtigten Schadenersatz verlangen. Kommt es infolge einer unzureichenden Verarbeitung des Geräts oder einer unsachgemäßen Installation des Geräts zu einer Verletzung, kann das für die Installation oder Wartung verantwortliche Unternehmen verpflichtet sein, die Kosten für medizinische Behandlung, Rehabilitation und Schmerzensgeld zu übernehmen.

Klagen und zivilrechtliche Ansprüche: Spielplatzbesitzer, die die Sicherheitsnormen nicht einhalten, können zivilrechtlichen Ansprüchen von Geschädigten ausgesetzt sein, einschließlich der Eltern von Kindern, die sich beim Spielen auf den Geräten verletzt haben. Dies kann dazu führen, dass Schadenersatz gezahlt werden muss.

Strafrechtliche Haftung

Vernachlässigung der Sicherheitspflichten: Die Nichteinhaltung von Sicherheitsnormen kann strafrechtliche Folgen haben, insbesondere wenn sich ein Unfall aufgrund einer unsachgemäßen Einrichtung, Nutzung oder Wartung von Spielplätzen ereignet. Wenn sich auf einem Spielplatz infolge von Fahrlässigkeit ein schwerer Unfall ereignet, können die Verursacher mit einer Geldstrafe und bei besonders schwerer Fahrlässigkeit (z. B. bei tödlichen Unfällen) mit einer Freiheitsstrafe belegt werden.

Gesetzesverstöße - nach den Rechtsvorschriften zum Schutz von Gesundheit und Leben kann die für die Installation oder Wartung eines Geräts verantwortliche Person mit einer Geldstrafe und bei besonders schwerer Fahrlässigkeit (z. B. bei tödlichen Unfällen) auch mit einer Gefängnisstrafe belegt werden, wenn das Gerät nicht den Vorschriften entspricht.

Verwaltungsrechtliche Haftung

Verwaltungssanktionen und Bußgelder - Verwaltungssanktionen, einschließlich Bußgelder, können von den örtlichen Behörden oder anderen für die Überwachung von Spielplätzen zuständigen Stellen gegen Spielplatzbesitzer oder Unternehmen, die für die Aufstellung von Geräten verantwortlich sind, verhängt werden. Dies gilt, wenn die Geräte nicht den Normen entsprechen und eine Gefahr für die Benutzer darstellen.

Unterbrechung der Nutzung von Spielgeräten: In extremen Fällen können die Behörden die Schließung eines Spielplatzes anordnen, bis der Fehler behoben und die Geräte auf den Stand der Norm EN 1176 gebracht sind. Solche Entscheidungen verursachen schwere finanzielle und rufschädigende Schäden.

Einbehaltung eines öffentlichen Zuschusses oder einer Subvention

Verlust öffentlicher Mittel: Wird ein öffentlicher Spielplatz mit öffentlichen Mitteln (z. B. Zuschüssen oder EU-Mitteln) finanziert, kann die Nichteinhaltung der geltenden Normen zum Verlust dieser Mittel führen. Die Eigentümer von Spielplätzen können verpflichtet werden, die erhaltenen Gelder zurückzuzahlen oder weitere Zuschüsse zurückzuhalten, wenn die Geräte nicht den Sicherheitsanforderungen entsprechen.

Verlust von Ansehen und öffentlichem Vertrauen

Erhöhtes rechtliches Risiko und Verlust von Kunden: Unternehmen, die die Sicherheitsnormen nicht einhalten, können das Vertrauen der Kunden, sowohl privater Investoren als auch öffentlicher Einrichtungen, verlieren. Öffentliche Informationen über einen Unfall oder eine Nachlässigkeit führen zu einem schwerwiegenden Ansehensverlust, was sich wiederum negativ auf die Geschäftstätigkeit des Unternehmens auswirkt.

Um die oben genannten Folgen zu vermeiden, ist es die Aufgabe der Spielplatzverwalter, die Spielplatzgeräte und den Spielplatzbereich regelmäßig zu überprüfen. Kleinere Schäden und Mängel müssen dringend behoben werden, bevor sie sich zu ernsthaften Sicherheitsrisiken für die Spielplatzbenutzer entwickeln.

Warum sollte man sich auf zertifizierte Spielplatzhersteller verlassen?

Die rechtlichen Folgen der Nichteinhaltung der Norm EN 1176 auf Spielplätzen sind schwerwiegend und umfassen sowohl die zivilrechtliche Haftung (Schadenersatz) als auch die strafrechtliche Haftung (Geld- oder Freiheitsstrafen). Darüber hinaus können Spielplatzbesitzer und Unternehmen, die an der Herstellung und Installation von Geräten beteiligt sind, mit Bußgeldern, dem Verlust öffentlicher Mittel und Versicherungsproblemen konfrontiert werden. Daher sind die Einhaltung der Sicherheitsnormen und die regelmäßige Inspektion der Spielplätze von entscheidender Bedeutung, um sichere Nutzungsbedingungen zu gewährleisten und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Anstatt sich für einen ungeprüften Hersteller zu entscheiden und sich dann über die Anforderungen für Spielplätze und die Sicherheit der Kinder, die sie benutzen, Gedanken zu machen, ist es besser, mit einem erfahrenen Unternehmen zusammenzuarbeiten. Wie finde ich ein Unternehmen, dessen Produkte den Sicherheitsstandards entsprechen? Warum brauche ich eigentlich einen solchen Hersteller? Wenn Sie sich für ein solches Unternehmen entscheiden, können Sie sicher sein, dass die Spielplatzgeräte die Norm PN-EN 1176 erfüllen und über die erforderlichen Zertifikate verfügen. Es lohnt sich, die Website eines solchen Unternehmens zu besuchen, Bewertungen im Internet zu lesen und sich die Geräte auf bereits getätigten Investitionen anzusehen. Sie können sie jederzeit anrufen und nach technischen Fragen fragen. Sie können Ihnen auch Monteure empfehlen, die Erfahrung mit der Durchführung standardisierter Projekte haben. Auf diese Weise schaffen Sie einen sicheren Spielplatz, auf dem die Kinder unbeschwert spielen können, und gleichzeitig haben Sie ein gutes Gewissen, weil Sie sicher sein können, dass Sie alles nach den Vorschriften gemacht haben.

Autor des Artikels
Paulina Krzemionka
Regionaler Verkaufsleiter

Dies ist unsere wandelnde Enzyklopädie des technischen Wissens. Haben Sie eine Frage zur Reccreo-Ausrüstung? Paula kennt die Antwort, bevor Sie sie stellen. Tagsüber ist sie ruhig und gelassen, aber was sie wirklich verbirgt, ist ein Vulkan von Energie, den sie im Fitnessstudio und im Schwimmbad einsetzen muss. Sie achtet sehr auf eine gesunde Ernährung. Der Rest des Teams etwas weniger, damit sie uns alle überleben wird.

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